Seite wählen

Auftragsklärung

Bevor ein Coaching beginnt, ist die sorgfältige Auftragsklärung zwischen Coach und Klient_in wichtig. Dabei werden die Erwartungen des_der Klient_in analysiert und eruiert, ob andere Personen direkt oder indirekt am Coaching-Prozess teilnehmen. Coach prüft, ob diese Erwartungen erfüllt werden können. Bei der Auftragsklärung ist es wichtig, zwischen Anlass, Anliegen, Auftrag und Kontrakt zu differenzieren.

  • Anlass: Weiß der_die Coach, warum der_die Klient_in gerade jetzt Kontakt mit ihm aufgenommen hat? In den meisten Fällen ist es ein konkretes Ereignis, das ihn dazu gebracht hat.
  • Anliegen: Weiß der_die Coach, welches konkrete Anliegen der_die Klient_in verwirklichen möchte? Gemeinsam besprechen sie, was in der jeweiligen Coaching-Sitzung/im gesamten Coaching-Prozess geschehen soll, damit es sich für den_die Klient_in lohnt. Falls es mehrere Gesprächspartner gibt oder jemanden, der den_die Klient_in geschickt hat (z. B. ein Arbeitgeber), muss der_die Coach auch hier eine Problemdefinition, Problemerklärung und das genaue Anliegen erfragen.
  • Auftrag: Weiß der_die Coach, was sich der_die Klient_in genau von ihm wünscht? Der_die Coach sollte überprüfen, ob er den Vorstellungen des_der Klient_in gerecht werden kann. So erfährt er_sie, welche Rolle er_sie in den Vorstellungen des_der Klient_in erfüllen soll und ob diese mit der Systemischen Haltung übereinstimmt.
  • Kontrakt: Kann der_die Coach dem_der Klient_in genau das bieten, was er_sie sich von ihm_ihr wünscht? Das ist sorgfältig zu prüfen. Gegebenenfalls muss an diesem Punkt eine Zusammenarbeit ausgeschlossen werden oder Coach und Klient_in erarbeiten einen Vorschlag, der Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit aufzeigt. Nimmt der_die Klient_in den Vorschlag an, vereinbart er mit dem_der Coach das gewünschte Ergebnis, die dafür voraussichtliche Zahl der Sitzungen, das Honorar etc. Ziele, Zeitrahmen oder Beteiligte können sich Verlauf ändern, sodass Coach und Klient_in dies regelmäßig überprüfen.

Erst wenn die Auftragsklärung im vollen Umfang abgeschlossen ist, können Coach und Klient_in entscheiden, ob sie sich auf den Coaching-Prozess einlassen wollen. Häufig schließen die Beteiligten dann einen offiziellen Vertrag ab.

Vergleiche Literatur:

Arist von Schlippe & Jochen Schweitzer (2016): Lehrbuch der Systemischen Therapie und Beratung I. Das Grundlagenwissen, Vandenhoeck & Ruprecht

War dieser Artikel hilfreich?

Verwandte Einträge