Werden Bildungsschecks akzeptiert?
Sie können für die Teilnahme an unseren Ausbildungsangeboten Fördergelder der Bundesländer (z. B. Bildungsschecks des Landes NRW) beantragen und bei uns einlösen. Die Fördergutscheine (bis 500,- Euro) können in Verbindung mit dem Frühbucher-Rabatt genutzt werden. Die Voraussetzungen der jeweiligen Förderprogramme entnehmen Sie bitte den entsprechenden Internetseiten.
Bildungsscheck 2.0
Seit dem 01. Februar 2026 können Beschäftigte mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen erneut eine finanzielle Förderung für berufsbezogene Weiterbildungen in Anspruch nehmen. Gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen, die der Weiterentwicklung, Auffrischung oder Vertiefung beruflicher Kompetenzen dienen und einen klaren Bezug zur aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit haben.
Im Rahmen des Bildungsschecks NRW werden 50 % der anerkennungsfähigen Weiterbildungskosten übernommen. Der Zuschuss ist dabei auf maximal 500 Euro pro Person begrenzt. Förderberechtigt sind Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen höchstens 50.000 Euro beträgt; bei zusammen veranlagten Ehepaaren liegt die Einkommensgrenze bei 100.000 Euro.
Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen, dem Ablauf der Beantragung sowie zu förderfähigen Weiterbildungsangeboten stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen auf der offiziellen Seite zum Bildungsscheck bereit:
https://www.mags.nrw/bildungsscheck
Die Förderung unterstützt gezielt den lebenslangen Lernprozess, stärkt die individuelle Beschäftigungsfähigkeit und hilft dabei, den steigenden Qualifikationsanforderungen eines dynamischen Arbeitsmarktes erfolgreich zu begegnen.