Die gesetzlichen Anforderungen an die Ausbildung und Tätigkeit als zertifizierter Mediator oder zertifizierte Mediatorin sind klar geregelt – insbesondere durch die ZMediatAusbV.
Mediation gewinnt als Methode zur außergerichtlichen Konfliktlösung immer mehr an Bedeutung. Wer eine Ausbildung zum Mediator oder eine Ausbildung zur Mediatorin absolvieren und später als zertifizierter Mediator arbeiten möchte, sollte sich über die gesetzlichen Regelungen informieren. Besonders die jüngste Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) bringt wichtige Neuerungen mit sich. In diesem Artikel erfährst Du, welche Voraussetzungen Du für die Mediator-Zertifizierung erfüllen musst und wie die Mediationsausbildung am INeKO darauf zugeschnitten wurde.

Die Mediator-Zertifizierung: Ursprüngliche Gesetzeslage
Seit dem 1. September 2017 ist die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ gesetzlich geregelt. Die damalige ZMediatAusbV legte fest, dass eine Mediationsausbildung mindestens 120 Stunden umfassen musste und welche curricularen Inhalte in welchem Umfang enthalten sein müssen.

ZMediatAusbV 2024: Was ändert sich für zertifizierte Mediator_innen?
Seit dem 1. März 2024 gelten neue Anforderungen für die Ausbildung zum Mediator. Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Mediationsausbildung stärker mit der Mediationspraxis zu verzahnen und die Qualität der Ausbildung zu sichern. Die wichtigste Neuerung besteht darin, dass als neuer Bestandteil im Curriculum die Online-Mediation und Digitalkompetenzen aufgenommen wurden.
Kurz und knapp: Die wichtigsten Änderungen
- Die Ausbildungsdauer wurde von 120 auf mindestens 130 Stunden erhöht.
- Neue Lerninhalte: Digitalkompetenz und Online-Mediation.
- Fünf supervidierte Praxisfälle sind die Grundlage zur Zertifizierung.
- Die Ausbildungsinstitute bescheinigen den Teilnehmenden nach Durchführung der Praxisfälle die gesetzliche Zertifizierung.
- Fortbildung bleibt verpflichtend: Alle vier Jahre sind mindestens 40 Stunden Weiterbildung erforderlich.

Mediationsausbildung am INeKO: Dein Weg zur Zertifizierung
Das INeKO bietet eine praxisnahe und qualitativ hochwertige Mediationsausbildung, die den neuen gesetzlichen Anforderungen nicht nur entspricht, sondern diese übererfüllt. Denn mit dem höheren Stundenvolumen der Ausbildung werden ebenfalls die höheren Verbandsstandards erfüllt.
Unser Ausbildungsmodell mit INeKO-Zertifikat als „Geprüfte_r Mediator_in“
Unsere Ausbildung zum Mediator kombiniert fundiertes Wissen mit praxisnaher Erfahrung und ermöglicht eine nachhaltige Karriere im Bereich Mediation und Konfliktmanagement. Die Ausbildung schließt mit dem INeKO-Zertifikat als „Geprüfte_r Mediator_in“ ab.
Zudem erfüllt unsere Ausbildung sowohl die Anforderungen des Mediationsgesetzes als auch des Bundesverbands Mediation, dem größten Fachverband im Bereich Mediation. Mit der Ausbildung ist somit die Grundlage gelegt, um sich beim Bundesverband als „Mediatorin BM®“ lizenzieren zu lassen und durch das Institut die Bescheinigung als „zertifizierter Mediator“ ausstellen zu lassen.
Für die Lizenzierung bzw. Zertifizierung ist über die Ausbildung hinaus das Durchführen von fünf Mediationen eine Anforderung. Diese Mediationen sollen auch supervidiert sein. Für unsere Teilnehmenden sichern wir mindestens eine (Einzel-)Supervision im Rahmen der Ausbildung zu, diese ist bereits inkludiert.
Für die Teilnehmenden, die den Weg der Lizenzierung bzw. Zertifizierung weiter gehen möchten, bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, die Supervisionsanforderungen weiterer Mediationsfälle über die Ausbildung hinaus zu erfüllen: Es kann ein individuelles Paket für vier Supervisionen in Anspruch genommen werden oder auch ein Supervisionspaket im Volumen von 10 Stunden, welches auch Gruppensupervisionen beinhaltet: Beide werden von unseren Teilnehmenden sehr geschätzt. Daneben kann die Supervision selbstverständlich auch frei oder extern durchgeführt werden.
Option: Die Bescheinigung zum zertifizierten Mediator
Neben der Lizenzierung beim Bundesverband Mediation, welche eigenständig durchführbar ist, besteht mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und den durchgeführten supervidierten Mediationen die Möglichkeit, sich durch das INeKO die Bescheinigung zum zertifizierten Mediator gemäß der ZMediatAusbV (Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren) ausstellen zu lassen. Das Erstellen der Bescheinigung ist bei Inanspruchnahme der Supervisionspakete durch das INeKO ebenfalls inkludiert.

Fazit – Klarheit im Gesetz, Sicherheit in der Ausbildung
Mit der Novellierung der ZMediatAusbV ist klar geregelt, welche Schritte Du auf dem Weg zum_zur zertifizierten Mediator_in gehen musst: ein Mindestumfang von 130 Ausbildungsstunden, die Verankerung von Online-Mediation und Digitalkompetenzen, fünf supervidierte Praxisfälle sowie regelmäßige Fortbildungen im Vierjahresrhythmus. Damit soll sichergestellt werden, dass Mediation nicht nur rechtlich sauber, sondern auch fachlich fundiert und praxisnah durchgeführt wird.
Die Mediationsausbildung am INeKO ist genau auf dieses Zusammenspiel aus Gesetzeslage, Verbandsstandards und Praxisanforderungen ausgerichtet. Mit dem Abschluss als „Geprüfte_r Mediator_in“, der Möglichkeit zur Lizenzierung als „Mediatorin BM®“ und der Option auf die Bescheinigung als „zertifizierter Mediator“ gemäß ZMediatAusbV erhältst Du ein solides Fundament für Deine weitere berufliche Entwicklung im Feld Mediation und Konfliktmanagement – rechtlich auf der sicheren Seite und fachlich gut gerüstet.
