Für unsere Teilnehmer_innen haben wir mit Erfolg bei der Bezirksregierung den Antrag auf Befreiung von der Mehrwertsteuer gestellt.  Alle Ausbildungen des INeKO Instituts an der Universität zu Köln sind daher entsprechend § 4 Nr. 21 a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwersteuer befreit. Daher sind unsere Preise Netto-Preise, Sie müssen nicht auch noch 19% Mwst. zahlen und können trotzdem die Kosten der Ausbildung in Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen. 

Das hat zwar für uns den Nachteil, dass wir überall dort, wo wir Mehrwertsteuer zahlen müssen, keine Erstattung vom Finanzamt bekommen, dennoch ziehen wir diese Lösung vor, um die Kosten für die Teilnehmer_innen (Selbstzahler) möglichst gering zu halten.

Des Weiteren sind unsere Preise als Komplettpreise ausgewiesen und es fallen für Sie ausschließlich die genannten Kosten an (sehen Sie hierzu auch die Frage: „Muss ich mit zusätzlichen Kosten (z. B. Prüfungsgebühren) rechnen?“)

War dieser Artikel hilfreich?

Verwandte Einträge