Mittelpunkt einer Fallsupervision ist ein „Fall“, also ein spezielles Thema beziehungsweise ein spezifischer Klient oder eine spezifische Klientin aus dem beruflichen Alltag der Supervisanden. Dabei wird der Fall subjektiv aus Sicht des / der Supervisand_in geschildert und sowohl individuell als auch systemisch (in Beziehung zum / zur Supervisand_in und weiteren relevanten Organisationen) betrachtet. Die primären Ziele der Fallsupervison sind das Verstehen des / der Klient_in, sowie die Selbstreflexion des / der Supervisand_in, um letztlich professionelles Problemlösen, Entscheiden und Handeln in dem Fall zu ermöglichen.

Bereiche in denen Fallsupervision stattfinden, sind insbesondere die Soziale Arbeit oder das Gesundheitswesen. Aber auch in der (freien) Wirtschaft gewinnt sie immer mehr an Bedeutung.

Die Reflexion des Themas kann in einem Einzel- oder Gruppensetting stattfinden.

Vergleiche Literatur:

Althoff, M. (2020). Fallsupervision: Diskursgeschichte und Positionsbestimmung. Psychosozial-Verlag Gießen.

Schubert, F. C., Rohr, D., & Zwicker-Pelzer, R. (2019). Spezielle Beratungsformate. In D. Rohr & R. Zwicker-Pelzer (Hrsg.), Beratung: Grundlagen–Konzepte–Anwendungsfelder (S. 235–261). Springer Fachmedien Wiesbaden.

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