Die Luxemburger Deklaration verfolgt das Ziel, die betriebliche Gesundheitsförderung in der Europäischen Union zu stärken. Dabei sollen insbesondere in der Praxis bewährte Maßnahmen sowie Leitlinien für eine effektive betriebliche Gesundheitsförderung identifiziert und über die Mitglieder des Europäischen Netzwerks für betriebliche Gesundheitsförderung verbreitet werden.

Im Zuge dessen wurden zentrale Herausforderungen der Arbeitswelt im 21. Jahrhundert benannt: Globalisierung, Arbeitslosigkeit, neue Informationstechnologien, eine alternde Belegschaft, etc. Unternehmen und Mitarbeitende können sich diesen Herausforderungen durch betriebliche Gesundheitsförderung besser stellen. Darüber hinaus trägt betriebliche Gesundheitsförderung dazu bei, krankheitsbedingte Kosten zu senken und gleichzeitig Produktivität, Motivation, Arbeitsmoral und das Arbeitsklima zu verbessern – indem sie Krankheiten am Arbeitsplatz vorbeugt und Gesundheit sowie Wohlbefinden stärkt.

Explizit wurden vier Leitlinien formuliert, zu deren Umsetzung sich Unternehmen verpflichten können:

  1. Partizipation: Einbeziehung aller Mitarbeitenden
  2. Integration: Betriebliche Gesundheitsförderung sollte im gesamten Unternehmen integriert sein
  3. Projektmanagement: Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung brauchen: Bedarfsanalyse, Prioritätensetzung, Planung, Ausführung, Kontrolle und Bewertung der Ergebnisse
  4. Ganzheitlichkeit: Betriebliche Gesundheitsförderung soll sowohl Risikoreduktion als auch die Förderung von Gesundheitspotenzialen umfassen

Vergleiche Literatur:
Europäische Kommission. (2007). Luxemburger Deklaration zur Gesundheitsförderung: Potsdam, 18.–19. September 2006 (Luxemburger Deklaration). Potsdam. Abgerufen von https://www.potsdam.de/system/files/documents/2007_01_LuxemburgerDeklaration.pdf

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